Abrechnungsgrundlage für meine Arbeit ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Wenn Sie privat versichert sind erhalten Sie von mir eine versicherungsfähige Rechnung, die Sie dann bei Ihrer privaten Kasse, der Beihilfe oder der privaten Zusatzversicherung einreichen können. Diese erstatten die Behandlungskosten beim Heilpraktiker je nach Versicherungstarif teilweise oder ganz. Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen leider nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für „alternative Heilmethoden“ abzuschließen (z.B. Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker). Dabei lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine, die nicht spätestens 24 Stunden zuvor abgesagt werden, in Rechnung gestellt werden müssen.
Die Behandlungskosten sind nach der Behandlung in bar zu begleichen.